Ehrenordnung
Der TSV Ottobeuren beschließt hiermit die folgende Ehrenordnung:
1. Der Turn- und Sportverein Ottobeuren kann für besondere und hervorragende Leistungen und Verdienste fiir den Verein folgende Personen ehren:
1.1.Vereinsmitglieder fiir langjährige Tätigkeit an führender Stelle im Verein
1.2.Vereinsmitglieder fiir besondere Verdienste als Trainer und Übungsleiter
1.3.Vereinsmitglieder für besondere Sportliche Leistungen
1.4 Sonstige natürliche und juristische Personen, die sich um die Förderung des Sportes in Ottobeuren, insbesondere für die Förderung der Belange des TSVO besondere Verdienste erworben haben.
2. Der Verein verleiht folgende Ehrungen:
2.1. Verdienstnadel in Bronze und Urkunde
Voraussetzung: Mindestens 5-jährige Tätigkeit - auch mit Unterbrechung - an führender Stelle im Verein oder als Trainer oder Übungsleiter, oder für besondere Verdienste bei der Förderung des Sportes, oder für besondere sportliche Leistungen: Sieger bei Allgäuer Meisterschaften oder vergleichbaren Meisterschaften
2.2. Verdienstnadel in Silber und Urkunde
Voraussetzung: Mindestens 10-jährige Tätigkeit - auch mit Unterbrechung - an führender Stelle im Verein oder als Trainer oder Übungsleiter, oder für besondere Verdienste bei der Förderung des Sportes, oder für besondere sportliche Leistungen: 1.-3. Sieger bei Bezirksmeisterschaften (Schwäbische Meisterschaften) oder vergleichbare Meisterschaften
2.3. Verdienstnadel in Gold und Urkunde
Voraussetzung: Ab 20-jähriger Tätigkeit - auch mit Unterbrechung - an führender Stelle im Verein oder als Trainer oder Übungsleiter, oder für besondere Verdienste bei der Förderung des Sportes, oder für besondere sportliche Leistungen: 1-3. Sieger bei Bayerischen, höheren oder vergleichbaren Meisterschaften.
2.4. Ehrenmitgliedschaft mit Urkunde
Voraussetzung: Ab 30-jähriger Tätigkeit - auch mit Unterbrechung - an führender Stelle im Verein oder als Trainer oder Übungsleiter. Bedeutung: Erlaß aller Mitgliedsbeiträge, sowie freier Eintritt bei allen Veranstaltungen des Vereins.
2.5. Ehrenvorstand mit Urkunde
Voraussetzung: Ab 30-jähriger Tätigkeit - auch mit Unterbrechung - im Vorstand des Hauptvereins.
3. Die jeweilige Ehrenordnung des Bayerischen Landes-Sportverbandes wird durch diese Ehrenordnung nicht berührt.
4.Ein Rechtsanspruch für die Verleihung der Ehrungen besteht nicht.
5.Über die Ehrungen beschließt der Ausschuß des Vereins mit einfacher Mehrheit.
Beschlossen vom Vereinsausschuß des TSV Ottobeuren in der Sitzung am 21. Sept. 1999 gefertigt Ottobeuren, den 22. September 1999